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Datenschutz

Datenschutzmanagement
für die Pharmaindustrie

„Datenschutz ist kein lästiges Anhängsel, er ist keine überflüssige Bürokratie, er ist Voraussetzung dafür, dass auch in der Informationsgesellschaft das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durchgesetzt werden kann.“
- Jörg Tauss, deutscher Politiker 1953

Datenschutz ist ein kontinuierlicher Prozess

Datenschutzmanagement

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gilt seit dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedsstaaten. Sie regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Unternehmen und Behörden, um den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der europäischen Union zu gewährleisten.

 

Die Anforderungen sind hoch, aber wir sind für Sie da. Wir begleiten Ihr Unternehmen Schritt für Schritt bei der Umsetzung der DSGVO. Die QAdvance hat ein Test Booklet entwickelt, mit dem wir Ihr Unternehmen in einem strukturierten Prozess unterstützen. Wir machen eine genaue Bestandsaufnahme, analysieren mit Ihnen Ihre Schwachstellen, erstellen ein Konzept und bleiben bis zur Implementierung der DSGVO-Maßnahmen an Ihrer Seite.

 

​Wir bieten Ihnen eine vorübergehende oder auch langfristige Begleitung, um Ihr Datenschutzmanagement an die geforderten Datenschutzmaßnahmen gemäß EU-DSGVO anzupassen.

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Arbeitsschutz
für die Pharmaindustrie

Rechtskonforme Gefährdungs-beurteilungen mit der QAdvance

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist der wichtigste Baustein für einen wirksamen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie dient dazu, die körperlichen und psychischen Belastungen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu ermitteln und die Gefahren am Arbeitsplatz durch geeignete Maßnahmen zu reduzieren oder zu beseitigen. So können Sie vermeiden, dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in eine Gefahrensituation geraten.

Das Gesetz verlangt für jeden Arbeitsplatz und jede Tätigkeit in Ihrem Unternehmen eine fachgerechte Beurteilung, ob und welche gesundheitlichen Gefahren für die Beschäftigten entstehen können. Das ist in der Praxis oft nicht einfach, denn eine Tätigkeit besteht meist aus vielen einzelnen Teilaufgaben, die nicht klar voneinander abgegrenzt sind.

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Wir helfen Ihnen mit einer zuverlässigen Analyse und einer aussagekräftigen Dokumentation.

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Vertrauen Sie auf das Know-how unserer qualifizierten Expertinnen und Experten.

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Rechtssicherheit. Mit unseren GBUs garantiert

Ausgezeichneter Schutz & Rechtssicherheit am Arbeitsplatz mit unseren Gefährdungsbeurteilungen

Unsere Expert*innen unterstützen Sie Inhouse bei der
Erstellung der folgenden Gefährdungsbeurteilungen:

Hinweisgeberschutzgesetz! – Was nun?

unter 50 Mitarbeiter

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Kleinere Unternehmen müssen kein Hinweisgebersystem einführen - ihre Beschäftigten, können Meldungen bei behördlichen Meldestellen abgeben.

ab 50 – 249 Mitarbeiter

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Unternehmen mit 50-249 Mitarbeitern müssen ein Hinweisgeberverfahren einführen.

ab 250 Mitarbeiter

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Unternehmen mit mindestens 250 Beschäftigten müssen ab 2.7.2023 über ein Hinweisgeberverfahren verfügen.

Wir führen Ihre Meldestelle

Zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes

Am 02. Juli 2023 ist das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Gemäß EU-Richtlinie haben Unternehmen ab 250 Personen eine interne Meldestelle bereitzustellen, für Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten galt eine Übergangsfrist.

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Welche Vorteile hat ein Hinweisgebersystem für Ihr Unternehmen?

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Prozesse optimieren: Schwachstellen und Fehler werden identifiziert und beseitigt.

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Schwachstellen erkennen: Mit dem Hinweisgebersystem lassen sich Missstände aufdecken und korrigieren.

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Vertrauen aufbauen: Das Hinweisgebersystem stärkt die Integrität Ihres Unternehmens und damit das Vertrauen                                                       Ihrer Mitarbeiter.

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Was wir Ihnen bieten:

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  • Einrichtung von Kanälen und Verfahren für interne Meldungen und Feststellung von Folgemaßnahmen

  • Möglichkeit zur schriftlichen oder mündlichen Meldung

  • Identitätsschutz des Hinweisgebers sowie Dritter, die in der Meldung genannt werden

  • Persönliche Empfangsbestätigung an den Hinweisgeber innerhalb von 7 Tagen

  • Schriftliche Rückmeldung an den Hinweisgeber innerhalb von drei Monaten

  • Dokumentation aller eingehenden Meldungen

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Gern unterstützen wir Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der Herausforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes . Kommen Sie bei Interesse oder weiteren Fragen zur Umsetzung auf uns zu!

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